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Wissen über die Klassifizierung explosionsgeschützter Bereiche

Zeit:2026-01-14


I. Flächenklassifizierung für explosive und entzündbare Gasatmosphären

Zone 0: Gebiete, in denen explosive und brennbare Gasgemische kontinuierlich, häufig über lange Zeiträume oder über längere Zeiträume unter normalen Bedingungen bestehen bleiben, z. B. bestimmte Teile von Ölbohrplattformen. Die Persistenzzeit gefährlicher Gase beträgt typischerweise ≥ 1000 Stunden pro Jahr.

Zone 1: Gebiete, in denen unter normalen Bedingungen explosive und brennbare Gasgemische auftreten können, z. B. nicht bergbauliche Flächen von Kohlebergwerken, geschlossene Bereiche von Erdöl- und petrochemischen Anlagen (mit Lüftungsöffnungen). Die Verweildauer gefährlicher Gase in solchen Gebieten beträgt im Allgemeinen 10 bis 1000 Stunden pro Jahr.

Zone 2: Gebiete, in denen das Auftreten von explosiven und brennbaren Gasgemischen unter normalen Bedingungen unwahrscheinlich ist und nur gelegentlich für kurze Zeiträume unter anormalen Bedingungen auftritt, z. B. offene, nicht geschlossene Bereiche von Erdöl- und petrochemischen Anlagen. Die Persistenzzeit gefährlicher Gase beträgt typischerweise ≤ 10 Stunden pro Jahr.

II. Flächenklassifizierung für explosive und entflammbare Staubatmosphären

Zone 20: Innenbereiche von Geräten und Behältern, in denen während des normalen Betriebs ständig oder häufig brennbarer Staub in ausreichender Menge auftritt, um brennbare Staub-Luft-Gemische zu bilden und / oder möglicherweise unkontrollierte und extrem dicke Staubschichten zu bilden, z. B. Innenbereiche bestimmter Staubbehälter, Lagertrichter usw. Die Persistenzzeit von brennbarem Staub beträgt ≥ 1000 Stunden pro Jahr.

Zone 21: Bereiche, in denen im Normalbetrieb brennbare Staub-Luft-Gemische mit brennbaren Konzentrationen entstehen können, z. B. Außenbereiche von Staubbehältern unter bestimmten Bedingungen. Die Persistenzzeit von brennbarem Staub beträgt 10 bis 1000 Stunden pro Jahr.

Zone 22: Bereiche, in denen im Normalbetrieb im Allgemeinen keine brennbaren Staub-Luft-Gemische vorhanden sind und brennbarer Staub nur gelegentlich auftritt und nur unter anormalen Bedingungen kurzzeitig anhält, z. B. die Abluftauslässe der Lüftungsöffnungen von Beutelstaubabscheidern im Falle von Fehlfunktionen. Die Persistenzzeit von brennbarem Staub beträgt ≤ 10 Stunden pro Jahr.

Es ist zu beachten, dass bei der Einstufung von Gefahrenbereichen eine Kombination von Faktoren wie die Menge an explosivem und entflammbarem Staub, Explosionsgrenzen und Belüftungsbedingungen berücksichtigt werden muss. Gleichzeitig kann ein Gebiet als nicht gefährdeter Bereich eingestuft werden, wenn es bestimmte Kriterien erfüllt.

Für weitere professionelle explosionsgeschützte Informationen und Einblicke können Sie sich jederzeit an STS wenden!

I. Flächenklassifizierung für explosive und entzündbare Gasatmosphären

Zone 0: Gebiete, in denen explosive und brennbare Gasgemische kontinuierlich, häufig über lange Zeiträume oder über längere Zeiträume unter normalen Bedingungen bestehen bleiben, z. B. bestimmte Teile von Ölbohrplattformen. Die Persistenzzeit gefährlicher Gase beträgt typischerweise ≥ 1000 Stunden pro Jahr.

Zone 1: Gebiete, in denen unter normalen Bedingungen explosive und brennbare Gasgemische auftreten können, z. B. nicht bergbauliche Flächen von Kohlebergwerken, geschlossene Bereiche von Erdöl- und petrochemischen Anlagen (mit Lüftungsöffnungen). Die Verweildauer gefährlicher Gase in solchen Gebieten beträgt im Allgemeinen 10 bis 1000 Stunden pro Jahr.

Zone 2: Gebiete, in denen das Auftreten von explosiven und brennbaren Gasgemischen unter normalen Bedingungen unwahrscheinlich ist und nur gelegentlich für kurze Zeiträume unter anormalen Bedingungen auftritt, z. B. offene, nicht geschlossene Bereiche von Erdöl- und petrochemischen Anlagen. Die Persistenzzeit gefährlicher Gase beträgt typischerweise ≤ 10 Stunden pro Jahr.

II. Flächenklassifizierung für explosive und entflammbare Staubatmosphären

Zone 20: Innenbereiche von Geräten und Behältern, in denen während des normalen Betriebs ständig oder häufig brennbarer Staub in ausreichender Menge auftritt, um brennbare Staub-Luft-Gemische zu bilden und / oder möglicherweise unkontrollierte und extrem dicke Staubschichten zu bilden, z. B. Innenbereiche bestimmter Staubbehälter, Lagertrichter usw. Die Persistenzzeit von brennbarem Staub beträgt ≥ 1000 Stunden pro Jahr.

Zone 21: Bereiche, in denen im Normalbetrieb brennbare Staub-Luft-Gemische mit brennbaren Konzentrationen entstehen können, z. B. Außenbereiche von Staubbehältern unter bestimmten Bedingungen. Die Persistenzzeit von brennbarem Staub beträgt 10 bis 1000 Stunden pro Jahr.

Zone 22: Bereiche, in denen im Normalbetrieb im Allgemeinen keine brennbaren Staub-Luft-Gemische vorhanden sind und brennbarer Staub nur gelegentlich auftritt und nur unter anormalen Bedingungen kurzzeitig anhält, z. B. die Abluftauslässe der Lüftungsöffnungen von Beutelstaubabscheidern im Falle von Fehlfunktionen. Die Persistenzzeit von brennbarem Staub beträgt ≤ 10 Stunden pro Jahr.

Es ist zu beachten, dass bei der Einstufung von Gefahrenbereichen eine Kombination von Faktoren wie die Menge an explosivem und entflammbarem Staub, Explosionsgrenzen und Belüftungsbedingungen berücksichtigt werden muss. Gleichzeitig kann ein Gebiet als nicht gefährdeter Bereich eingestuft werden, wenn es bestimmte Kriterien erfüllt.

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