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Wichtige Informationen, die in einer ATEX-Konformitätserklärung erforderlich sind

Zeit:2020-10-10


Wichtige Informationen, die in einer ATEX-Konformitätserklärung erforderlich sind

Bei der Erstellung einer EU-Konformitätserklärung müssen folgende Angaben gemacht werden:

 

  1. • Produkt-Identifikation

    • Produktname, Modell, Chargennummer oder Seriennummer.

    • Eine klare Kennzeichnung gewährleistet die Rückverfolgbarkeit und Verantwortlichkeit für jedes Produkt.

    •  
  2. • Angaben zum Hersteller und autorisierten Vertreter

    • Name und Anschrift des Herstellers.

    • Name und Anschrift des bevollmächtigten EU-Vertreters (falls zutreffend).

    •  
  3. • Erklärung zur Herstellerverantwortung

    • Eine Erklärung, in der bestätigt wird, dass die Erklärung unter der alleinigen Verantwortung des Herstellers abgegeben wird.

    •  
  4. • Deklarierte Objektbeschreibung

    • Detaillierte Beschreibung des Produkts, um die Identifizierung sicherzustellen.

    • Bei Bedarf können Bilder, Zeichnungen oder technische Abbildungen beigefügt werden.

    •  
  5. • Zweck der Erklärung

    • Eine Erklärung, dass das Produkt den einschlägigen EU-Harmonisierungsvorschriften entspricht.

    •  
  6. • Verweis auf Normen

    • Liste der geltenden harmonisierten EU-Normen oder anderer technischer Spezifikationen zum Nachweis der Einhaltung.

    • Beispiele: Reihe EN 60079, EN 80079-34 oder andere einschlägige Normen.

    •  
  7. • Informationen zur benannten Stelle (falls zutreffend)

    • Name und Identifikationsnummer der beteiligten benannten Stelle.

    • Interventionsumfang und Bescheinigungsreferenzen.

    •  
  8. • Zusätzliche Informationen

    • Alle zusätzlichen Angaben, die für Klarheit oder Rückverfolgbarkeit erforderlich sind.

    •  
  9. • Autorisierte Unterschrift

    • Name, Position, Unterschrift, Ausstellungsort und Datum des Bevollmächtigten.

    • Hinweis: Bei Nicht-EWR-Herstellern muss die Erklärung von einem EU-Bevollmächtigten unterzeichnet werden.

 

Wichtige Informationen, die in einer ATEX-Konformitätserklärung erforderlich sind

Bei der Erstellung einer EU-Konformitätserklärung müssen folgende Angaben gemacht werden:

 

  1. • Produkt-Identifikation

    • Produktname, Modell, Chargennummer oder Seriennummer.

    • Eine klare Kennzeichnung gewährleistet die Rückverfolgbarkeit und Verantwortlichkeit für jedes Produkt.

    •  
  2. • Angaben zum Hersteller und autorisierten Vertreter

    • Name und Anschrift des Herstellers.

    • Name und Anschrift des bevollmächtigten EU-Vertreters (falls zutreffend).

    •  
  3. • Erklärung zur Herstellerverantwortung

    • Eine Erklärung, in der bestätigt wird, dass die Erklärung unter der alleinigen Verantwortung des Herstellers abgegeben wird.

    •  
  4. • Deklarierte Objektbeschreibung

    • Detaillierte Beschreibung des Produkts, um die Identifizierung sicherzustellen.

    • Bei Bedarf können Bilder, Zeichnungen oder technische Abbildungen beigefügt werden.

    •  
  5. • Zweck der Erklärung

    • Eine Erklärung, dass das Produkt den einschlägigen EU-Harmonisierungsvorschriften entspricht.

    •  
  6. • Verweis auf Normen

    • Liste der geltenden harmonisierten EU-Normen oder anderer technischer Spezifikationen zum Nachweis der Einhaltung.

    • Beispiele: Reihe EN 60079, EN 80079-34 oder andere einschlägige Normen.

    •  
  7. • Informationen zur benannten Stelle (falls zutreffend)

    • Name und Identifikationsnummer der beteiligten benannten Stelle.

    • Interventionsumfang und Bescheinigungsreferenzen.

    •  
  8. • Zusätzliche Informationen

    • Alle zusätzlichen Angaben, die für Klarheit oder Rückverfolgbarkeit erforderlich sind.

    •  
  9. • Autorisierte Unterschrift

    • Name, Position, Unterschrift, Ausstellungsort und Datum des Bevollmächtigten.

    • Hinweis: Bei Nicht-EWR-Herstellern muss die Erklärung von einem EU-Bevollmächtigten unterzeichnet werden.