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TEKNOLOGIE
I. Was ist ATEX? ATEX ist eine der CE-Richtlinien, eine verbindliche Anforderung für explosionsgeschützte Geräte und Schutzsysteme, die auf dem EU-Markt verwendet werden dürfen. Sie gilt für Geräte und Schutzsysteme, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. Diese Richtlinie gilt sowohl für Bergbau- als auch für Nicht-Bergbauausrüstungen und erweitert potenziell explosive Atmosphären auf Staub, brennbare Gase, brennbare Dämpfe und Nebel in der Luft. Der neue Richtlinienkodex lautet 2014/34/ EU (ehemals 94 / 9 / EC). |
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II. Geltungsbereich der ATEX-Richtlinie
1. Gilt für:
(a) Ausrüstungen und Schutzsysteme, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind;
(b) Sicherheitseinrichtungen, Kontrolleinrichtungen und Regeleinrichtungen, die zur Verwendung außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind, aber für das sichere Funktionieren von Ausrüstungen und Schutzsystemen im Hinblick auf die Explosionsgefahr erforderlich sind oder dazu beitragen;
(c) Bauteile, die dazu bestimmt sind, in die unter Nummer 1 genannten Geräte und Schutzsysteme eingebaut zu werden.
2. Gilt nicht für:
(a) Medizinprodukte, die zur Verwendung in einer medizinischen Umgebung bestimmt sind;
(b) Ausrüstungen und Schutzsysteme, wenn die Explosionsgefahr ausschließlich durch das Vorhandensein von explosiven Stoffen oder instabilen chemischen Stoffen entsteht;
(c) Ausrüstungen, die für den Einsatz in häuslichen und nichtgewerblichen Umgebungen bestimmt sind, in denen nur selten potenziell explosive Atmosphären entstehen können, und zwar ausschließlich durch das versehentliche Austreten von Brenngas;
(d) persönliche Schutzausrüstungen, die unter die Richtlinie 89 / 686 / EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über persönliche Schutzausrüstungen fallen;
(e) Seeschiffe und mobile Offshore-Einheiten zusammen mit der Ausrüstung an Bord dieser Schiffe oder Einheiten;
(f) Beförderungsmittel, d. h. Fahrzeuge und ihre Anhänger, die ausschließlich zur Beförderung von Personen im Luft- oder Straßen-, Schienen- oder Wasserverkehr bestimmt sind, sowie Beförderungsmittel, soweit diese Mittel für die Beförderung von Gütern im Luft-, öffentlichen Straßen- oder Schienennetzen oder auf dem Wasserweg bestimmt sind. Fahrzeuge, die zur Verwendung in einer explosionsgefährdeten Atmosphäre bestimmt sind, dürfen nicht vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen werden;
(g) die unter Artikel 346 Absatz 1 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallenden Ausrüstungen.
III. Grundlegender Inhalt der ATEX-Richtlinie
1. Ausrüstung-Gruppe
Gruppe I: Bergbauausrüstung
Gruppe II: Nicht-Bergbau Ausrüstung
2. Ausrüstung-Kategorie:
Ausrüstungskategorie M1
Ausrüstungskategorie M2
Ausrüstungskategorie 1
Ausrüstungskategorie 2
Ausrüstungskategorie 3
3. G und D:
G: über explosive Atmosphären, die durch Gase, Dämpfe oder Nebel verursacht werden
D: über explosionsgefährdete Atmosphären, die durch Staub verursacht werden
IV:ATEX-Zertifikatsmodule
1.Modul A: Interne Produktionskontrolle
2. Modul B: Eu-Typ-Prüfung
3.Modul C1: Typenkonformität auf der Grundlage interner Produktionskontrolle plus überwachter Produktprüfung
4.Modul D: Typenkonformität auf der Grundlage der Qualitätssicherung des Produktionsprozesses
5.Modul E: Typenkonformität auf der Grundlage der Produktqualitätssicherung
6.Modul F: Übereinstimmung mit dem Typ auf der Grundlage der Produktüberprüfung
7.Modul G: Konformität auf der Grundlage der Einheitenüberprüfung
V: ATEX Harmonisierte Normen
1.EN 60079-0 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 0: Ausrüstung - Allgemeine Anforderungen
2.EN 60079-1 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 1: Geräteschutz durch feuerfeste Einrichtungen "d"
3.EN 60079-2 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 2: Geräteschutz durch Druckgehäuse "p"
4.EN 60079-5 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 5: Geräteschutz durch Pulverfüllung "q"
5.EN 60079-6 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 6: Geräteschutz durch Eintauchen von Flüssigkeiten "o"
6.EN 60079-7 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 7: Geräteschutz durch erhöhte Sicherheit "e"
7.EN 60079-11 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 11: Geräteschutz durch Eigensicherheit "i"
8.EN 60079-15 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 15: Geräteschutz nach Schutzart "n"
9.EN 60079-18 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 18: Geräteschutz durch Verkapselung "m
10.EN 60079-28 Explosive Atmosphären - Teil 28: Schutz von Geräten und Übertragungssystemen mit optischer Strahlung
11. EN 60079-31 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 31: Schutz der Ausrüstung vor Staubzündung durch Gehäuse "t"
12. EN 60079-33 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 33: Geräteschutz durch besondere Schutzeinrichtungen "s"
13.EN 1127-1: 2019 atmospheres-Explosion und -schutz - Teil 1: Grundlegende Konzepte und Methodik
14. EN 50050-1: 2013 Elektrostatische Handsprühgeräte - Sicherheitsanforderungen - Teil 1: Handsprühgeräte für entzündliche flüssige Beschichtungsstoffe
15. EN 14491: 2012 Staubexplosionsschutzsysteme
16.EN ISO 16852: 2016 arresters-Performance , Prüfverfahren und Grenzwerte für die Verwendung (ISO 16852: 2016)
17. EN ISO 80079-36: 2016 Explosive Atmosphären - Teil 36: Nichtelektrische Geräte für explosionsgefährdete Atmosphären - Grundlegende Verfahren und Anforderungen (ISO 80079-36: 2016)
18. EN ISO 80079-37: 2016 Explosive Atmosphären - Teil 37: Nichtelektrische Geräte für atmospheres-Non-electrical Schutzart Konstruktive Sicherheit c, Steuerung von Zündquellen b, Eintauchen von Flüssigkeiten k (ISO 80079-37: 2016)
19. EN ISO / IEC 80079-38: 2016 Explosive Atmosphären - Teil 38: Ausrüstungen und Komponenten in explosiven Atmosphären in unterirdischen Bergwerken (ISO / IEC 80079-38: 2016)
ect
vich. ATEX Ex-Kennzeichnung

1. CE: ATEX ist eine der CE-Richtlinien
2. XXXX: NB (Benachrichtigte Stelle) Nummer
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:ATEX-Zertifikat Kennzeichnung |
4. Gruppe II:Nicht-bergbauliche Ausrüstung,("I" für Geräte, die in Bergbauumgebungen verwendet werden, und "II" für Geräte, die in Nicht-Bergbauumgebungen verwendet werden. )
5. CKategorie 2: ein hohes Schutzniveau (Geräte dieser Kategorie sind für den Einsatz in Bereichen bestimmt, in denen durch Gase, Dämpfe, Nebel oder Luft / Staub-Gemische verursachte explosive Atmosphären gelegentlich auftreten können)
6.G:Gasatmosphäre(D:Staub-Atmosphäre. )
7.Ex:Explosionsgeschütztf
8.db:Flammensicheres Gehäuse(die Art des explosionsgeschützten Schutzes).
9.IIC:Art des Gases(Repräsentative Gase: Wasserstoff und Acetylen)
10.T4:Die Temperaturklasse,die maximale Oberflächentemperatur 135 ° C nicht überschreitet.
11. gb:Schutzniveau der Ausrüstung(EPL), geeignet für die Zonen 1 und 2.
I. Was ist ATEX?
ATEX ist eine der CE-Richtlinien, eine verbindliche Anforderung für explosionsgeschützte Geräte und Schutzsysteme, die auf dem EU-Markt verwendet werden dürfen.
Sie gilt für Geräte und Schutzsysteme, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind.
Diese Richtlinie gilt sowohl für Bergbau- als auch für Nicht-Bergbauausrüstungen und erweitert potenziell explosive Atmosphären auf Staub, brennbare Gase, brennbare Dämpfe und Nebel in der Luft.
Der neue Richtlinienkodex lautet 2014/34/ EU (früher 94 / 9 / EG).

II. Geltungsbereich der ATEX-Richtlinie
1.gilt für:
(a) Ausrüstungen und Schutzsysteme, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind;
(b) Sicherheitseinrichtungen, Kontrolleinrichtungen und Regeleinrichtungen, die zur Verwendung außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind, aber für das sichere Funktionieren von Ausrüstungen und Schutzsystemen im Hinblick auf die Explosionsgefahr erforderlich sind oder dazu beitragen;
(c) Bauteile, die dazu bestimmt sind, in die unter Nummer 1 genannten Geräte und Schutzsysteme eingebaut zu werden.
2.SHalle gilt nicht für:
(a) Medizinprodukte, die zur Verwendung in einer medizinischen Umgebung bestimmt sind;
(b) Ausrüstungen und Schutzsysteme, wenn die Explosionsgefahr ausschließlich durch das Vorhandensein von explosiven Stoffen oder instabilen chemischen Stoffen entsteht;
(c) Ausrüstungen, die für den Einsatz in häuslichen und nichtgewerblichen Umgebungen bestimmt sind, in denen nur selten potenziell explosive Atmosphären entstehen können, und zwar ausschließlich durch das versehentliche Austreten von Brenngas;
(d) persönliche Schutzausrüstungen, die unter die Richtlinie 89 / 686 / EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über persönliche Schutzausrüstungen fallen;
(e) Seeschiffe und mobile Offshore-Einheiten zusammen mit der Ausrüstung an Bord dieser Schiffe oder Einheiten;
(f) Beförderungsmittel, d. h. Fahrzeuge und ihre Anhänger, die ausschließlich zur Beförderung von Personen im Luft- oder Straßen-, Schienen- oder Wasserverkehr bestimmt sind, sowie Beförderungsmittel, soweit diese Mittel für die Beförderung von Gütern im Luft-, öffentlichen Straßen- oder Schienennetzen oder auf dem Wasserweg bestimmt sind. Fahrzeuge, die zur Verwendung in einer explosionsgefährdeten Atmosphäre bestimmt sind, dürfen nicht vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen werden;
(g) die unter Artikel 346 Absatz 1 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallenden Ausrüstungen.
III. Grundlegender Inhalt der ATEX-Richtlinie
1.Ausrüstung-Gruppe
Gruppe I: Bergbauausrüstung
Gruppe II: Nicht-Bergbau Ausrüstung
2. Ausrüstung-Kategorie:
Ausrüstungskategorie M1
Ausrüstungskategorie M2
Ausrüstungskategorie 1
Ausrüstungskategorie 2
Ausrüstungskategorie 3
3. G und D:
G: über explosive Atmosphären, die durch Gase, Dämpfe oder Nebel verursacht werden
D: über explosionsgefährdete Atmosphären, die durch Staub verursacht werden
IV:ATEX-Zertifikatsmodule
1.Modul A: Interne Produktionskontrolle
2. Modul B: Eu-Typ-Prüfung
3.Modul C1: Typenkonformität auf der Grundlage interner Produktionskontrolle plus überwachter Produktprüfung
4.Modul D: Typenkonformität auf der Grundlage der Qualitätssicherung des Produktionsprozesses
5.Modul E: Typenkonformität auf der Grundlage der Produktqualitätssicherung
6.Modul F: Übereinstimmung mit dem Typ auf der Grundlage der Produktüberprüfung
7.Modul G: Konformität auf der Grundlage der Einheitenüberprüfung
V: ATEX Harmonisierte Normen
1.EN 60079-0 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 0: Ausrüstung - Allgemeine Anforderungen
2.EN 60079-1 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 1: Geräteschutz durch feuerfeste Einrichtungen "d"
3.EN 60079-2 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 2: Geräteschutz durch Druckgehäuse "p"
4.EN 60079-5 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 5: Geräteschutz durch Pulverfüllung "q"
5.EN 60079-6 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 6: Geräteschutz durch Eintauchen von Flüssigkeiten "o"
6.EN 60079-7 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 7: Geräteschutz durch erhöhte Sicherheit "e"
7.EN 60079-11 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 11: Geräteschutz durch Eigensicherheit "i"
8.EN 60079-15 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 15: Geräteschutz nach Schutzart "n"
9.EN 60079-18 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 18: Geräteschutz durch Verkapselung "m
10.EN 60079-28 Explosive Atmosphären - Teil 28: Schutz von Geräten und Übertragungssystemen mit optischer Strahlung
11. EN 60079-31 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 31: Schutz der Ausrüstung vor Staubzündung durch Gehäuse "t"
12. EN 60079-33 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 33: Geräteschutz durch besondere Schutzeinrichtungen "s"
13.EN 1127-1: 2019 atmospheres-Explosion und -schutz - Teil 1: Grundlegende Konzepte und Methodik
14. EN 50050-1: 2013 Elektrostatische Handsprühgeräte - Sicherheitsanforderungen - Teil 1: Handsprühgeräte für entzündliche flüssige Beschichtungsstoffe
15. EN 14491: 2012 Staubexplosionsschutzsysteme
16.EN ISO 16852: 2016 arresters-Performance , Prüfverfahren und Grenzwerte für die Verwendung (ISO 16852: 2016)
17. EN ISO 80079-36: 2016 Explosive Atmosphären - Teil 36: Nichtelektrische Geräte für explosionsgefährdete Atmosphären - Grundlegende Verfahren und Anforderungen (ISO 80079-36: 2016)
18. EN ISO 80079-37: 2016 Explosive Atmosphären - Teil 37: Nichtelektrische Geräte für atmospheres-Non-electrical Schutzart Konstruktive Sicherheit c, Steuerung von Zündquellen b, Eintauchen von Flüssigkeiten k (ISO 80079-37: 2016)
19. EN ISO / IEC 80079-38: 2016 Explosive Atmosphären - Teil 38: Ausrüstungen und Komponenten in explosiven Atmosphären in unterirdischen Bergwerken (ISO / IEC 80079-38: 2016)
ect
vich. ATEX-Kennzeichnung

1. CE: ATEX ist eine der CE-Richtlinien
2. XXXX: NB (Benachrichtigte Stelle) Nummer
| 3. | ![]() |
:ATEX-Zertifikat Kennzeichnung |
4. Gruppe II:Nicht-bergbauliche Ausrüstung,("I" für Geräte, die in Bergbauumgebungen verwendet werden, und "II" für Geräte, die in Nicht-Bergbauumgebungen verwendet werden. )
5. CKategorie 2: ein hohes Schutzniveau (Geräte dieser Kategorie sind für den Einsatz in Bereichen bestimmt, in denen durch Gase, Dämpfe, Nebel oder Luft / Staub-Gemische verursachte explosive Atmosphären gelegentlich auftreten können)
6.G:Gasatmosphäre(D:Staub-Atmosphäre. )
7.Ex:Explosionsgeschütztf
8.db:Flammensicheres Gehäuse(die Art des explosionsgeschützten Schutzes).
9.IIC:Art des Gases(Repräsentative Gase: Wasserstoff und Acetylen)
10.T4:Die Temperaturklasse,die maximale Oberflächentemperatur 135 ° C nicht überschreitet.
11. gb:Schutzniveau der Ausrüstung(EPL), geeignet für die Zonen 1 und 2.